Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1. April 2022

Sehr geehrte Eltern bzw. Sorgeberechtigte,

hiermit möchte ich Sie über die wichtigsten oben genannten Maßnahmen in Kenntnissetzen:

1. Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufenweg. Das Tragen einer medizinischen Maske wird aber durch unsere zuständige Senatsverwaltung weiterhin dringend empfohlen.

2. Alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte an der Schule tätige pädagogische und sonstige Personal müssen sich bis auf Weiteres dreimalwöchentlich selbst testen.

3. Schülerinnen und Schüler erfüllen die Testpflicht durch „beobachtete Selbsttestung in der Schule“. Alternativ wird auch ein Nachweis einer Teststelle, einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Praxis oder einer Apotheke über ein aktuelles negatives Testergebnis anerkannt.

4. Für Eltern, Sorgeberechtigte und andere schulexterne Personen gilt hinsichtlich der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und Terminen weiterhin die 3G-Regel (z. B. Elternversammlungen, Elterngespräche, Teilnahme an Sitzungen schulischer Gremien…). Dies bedeutet, dass die schulexternen Personen geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen (PDF)

Mit freundlichen Grüßen

gez.:

Andreas W. Grimm

Schulleiter